Die Peruaner in Deutschland begrüßen die Änderung von Artikel 8 des peruanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit durch gebürtige Peruaner vereinfacht, die ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.
Es stellt sich jedoch die Frage: Können diejenigen von uns, die auf die peruanische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, von diesem geänderten Gesetz profitieren und die Möglichkeit haben, diese problemlos wiederzuerlangen?
Das deutsche Recht ist eindeutig: "Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag hin erfolgt..." (Artikel 25 I, des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes). Dies bedeutet, dass diejenigen, die als Deutsche die peruanische Staatsangehörigkeit wiedererlangen, automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit ex-tunc verlieren, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem sie die peruanische Staatsangehörigkeit erwerben.